Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.08.1997

Rechtsprechung
   BFH, 01.08.1997 - IX R 15/97   

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https://dejure.org/1997,13392
BFH, 01.08.1997 - IX R 15/97 (https://dejure.org/1997,13392)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1997 - IX R 15/97 (https://dejure.org/1997,13392)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1997 - IX R 15/97 (https://dejure.org/1997,13392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Wechsels auf der Richterbank naach Vertragung der mündlichen Verhandlung entsprechend eines Antrags der Beteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.03.1994 - II R 41/92

    Verfahrensmangel durch Richterwechsel

    Auszug aus BFH, 01.08.1997 - IX R 15/97
    Nachdem das FG die mündliche Verhandlung entsprechend dem Antrag der Beteiligten vertagt hatte, war ein Wechsel auf der Richterbank zulässig (ständige Rechtsprechung; Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Dezember 1968 I R 138/67, BFHE 95, 24, BStBl II 1969, 297; Beschluß vom 9. März 1994 II R 41/92, BFH/NV 1994, 880 m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1968 - I R 138/67

    Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von

    Auszug aus BFH, 01.08.1997 - IX R 15/97
    Nachdem das FG die mündliche Verhandlung entsprechend dem Antrag der Beteiligten vertagt hatte, war ein Wechsel auf der Richterbank zulässig (ständige Rechtsprechung; Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Dezember 1968 I R 138/67, BFHE 95, 24, BStBl II 1969, 297; Beschluß vom 9. März 1994 II R 41/92, BFH/NV 1994, 880 m. w. N.).
  • BFH, 22.10.2003 - I B 39/03

    Wechsel auf der Richterbank

    Das FG hat somit zutreffend in der Besetzung entschieden, die nach dem Geschäftsverteilungsplan für den Beratungstag 22. Januar 2003 maßgebend war (BFH-Beschluss vom 1. August 1997 IX R 15/97, BFH/NV 1998, 67; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 90 Anm. 18, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 19/05

    Mündliche Verhandlung; Wiedereröffnung; Besetzung des Gerichts

    In einem solchen Fall endet die Zuständigkeit derjenigen Richter, die zur Mitwirkung an der mündlichen Verhandlung berufen sind, mit dieser Entscheidung; welche Richter an nachfolgenden Entscheidungen in demselben Verfahren mitwirken, richtet sich allein nach denjenigen Regeln, die gleichermaßen ohne voraufgegangene mündliche Verhandlung gelten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1997 IX R 15/97, BFH/NV 1998, 67, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.1997 - X R 76/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,34944
BFH, 05.08.1997 - X R 76/97 (https://dejure.org/1997,34944)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1997 - X R 76/97 (https://dejure.org/1997,34944)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1997 - X R 76/97 (https://dejure.org/1997,34944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1994 - X R 115/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - X R 76/97
    BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94.
  • BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - X R 76/97
    Rspr., z. B. BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 7/94.
  • BFH, 23.08.2000 - I B 97/00

    Ersatzweise eingelegte NZB

    Eine Verlängerung der Frist zur Begründung der Beschwerde ist nicht möglich (§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 224 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; BFH-Beschlüsse vom 5. August 1997 X R 76/97, BFH/NV 1998, 67; vom 3. Juni 1998 I B 35/97, NV; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 55).
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